«Beigla» (Wertstufe CHF 1.10) sind Kerbhölzer, auf denen früher Anteile
an Wald- und Weiderechten in bäuerlichen Alpgenossenschaften eingekerbt
wurden. Solche hölzernen Rechtsdokumente waren bis zur Mitte des 19.
Jahrhunderts in der Liechtensteiner Berggemeinde Triesenberg in
Gebrauch. Forscher gehen davon aus, dass der Begriff Beigla vom
alemannischen Beiala (Einschnitt) abgeleitet wurde.
Der am besten
erhaltene, nahezu vollständige Bund solcher Beigla dokumentiert die
Anteilsverteilung an den Triesenberger Maiensässen Gross- und Chleistäg
sowie Silum. Er umfasst 59 Hölzer unterschiedlicher Grösse, in die die
jeweiligen Anteile eingekerbt sind: Eine durchgehende Kerbe entspricht
einem Weideanteil, eine halbe Kerbe einem halben Anteil und ein Punkt
einem Viertel eines Weideanteils.
Um die Hölzer den jeweiligen
Besitzern zuzuordnen, wurden neben den Anteilen auch die entsprechenden
Hauszeichen eingeschnitzt. Anschliessend wurden die Beigla an einer
Schnur aufgereiht und meist in einer Lade in der Sakristei der
Pfarrkirche aufbewahrt. Eigentumsveränderungen durften nur im Beisein
von Pfarrer, Richtern, Kirchenpflegern und von Geschworenen sowie
Alpvögten eingekerbt werden.
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